OLG Wien entscheidet über Anklage-Einsprüche © APA - Austria Presse Agentur

Die Ende Jänner veröffentlichte Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa Commerzialbank Mattersburg ist von zwei Personen beeinsprucht worden. Nun werde das Oberlandesgericht Wien (OLG) entscheiden, ob die Anklagen bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden, erklärte der Sprecher des Landesgerichts Eisenstadt Bernhard Kolonovits am Donnerstag gegenüber der APA. Erst nach dieser Entscheidung kann die Verhandlung ausgeschrieben werden.

Die WKStA informierte am 29. Jänner über die weitere Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der pleitegegangenen Bank, Martin Pucher, und seine Vorstandskollegin Franziska Klikovits. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem Veruntreuung von Bankgeldern, Untreue und betrügerische Krida. Diese Anklage ist ein Teilaspekt des laufenden strafrechtlichen Verfahrens zur Aufarbeitung der Insolvenz aus dem Sommer 2020. Die Schadenshöhe der Tatvorwürfe beläuft sich auf insgesamt rund 70 Mio. Euro.

Pucher und Klikovits sollen Bankgelder von knapp 40 Mio. Euro veruntreut und mittels Scheinrechnungen unrechtmäßig den Firmen ihnen nahestehender Unternehmer zukommen haben lassen. Ebenso sollen sie Kredite von insgesamt über 30 Mio. Euro an diese Betriebe vergeben haben, obwohl diese wirtschaftlich nicht vertretbar und nicht ausreichend besichert gewesen sein sollen. Mitangeklagt sind drei Unternehmer, deren Firmen sich in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hatten. Sie hätten sich durch ihre Kreditanträge an den strafbaren Handlungen der Bankvorstände beteiligt und seien als Aussteller von Scheinrechnungen bzw. Kreditnehmer die Empfänger der Millionenbeträge gewesen, so die Anklagebehörde.

Gegen die Anklage liegen nach Ablauf der Einspruchsfrist nun zwei Einsprüche vor. Über die Einwände werde das OLG Wien entscheiden, so Kolonovits. Es kann die Anklage bestätigen oder abändern oder auch ganz aufheben, erklärte der Sprecher. Ein Prozesstermin lässt sich noch nicht abschätzen.