Die exorbitant gestiegenen Stromkosten machen auch den heimischen Bauern zu schaffen. Deshalb hat die Regierung nun ein 120 Mio. Euro schweres Entlastungspaket geschnürt, das die zusätzlichen Kosten abfedern soll. Für besonders energieintensive Landwirtschaftsbetriebe steht ein zusätzlicher Zuschuss bereit, wie das zuständige Ministerium am Montag bekanntgab. Als Grundpauschale gibt es etwa 10,4 Cent je verbrauchter Kilowattstunde. Der Mindestförderbetrag liegt bei 100 Euro.

"Die Teuerung betrifft auch die Landwirtschaft massiv und bringt unsere bäuerlichen Betriebe zum Teil sehr unter Druck", sagte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) am Montag vor Journalisten in Wien. "Die Kostenentwicklung ist dramatisch, dass sich viele die Frage stellen, ob sich der Betrieb überhaupt noch lohnt", so der Minister. Zum Teil hätten sich die Stromkosten verfünffacht. "Es ist ein Unterschied, ob Sie 3.000 oder 15.000 Euro pro Jahr zahlen müssen", verdeutlichte Totschnig.

"Aufgrund der sehr hohen Energiepreise war es notwendig, auch im Strombereich eine Unterstützung aufzulegen", erklärte der Minister. Die Fördersumme werde in Form eines betrieblichen Stromkostenzuschusses ausgezahlt.

Der Zuschuss an rund österreichweit 145.000 bäuerliche Betriebe fließt ab dem zweiten Quartal 2023. Für die pauschalierte Grundförderung (Stufe 1) qualifizieren sich den Angaben zufolge rund 110.000 Betriebe, für die Zusatzförderung (Stufe 2) wegen höheren Energieverbrauchs in definierten Bereichen wie etwa elektrisch betriebener Beregnung, Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Produktion im geschützten Anbau, Aquakultur; Weinproduktion, Buschenschank oder auch Vermietung von Privatzimmern oder Ferienwohnungen - kommen etwa 35.000 Betreibe infrage. Stufe 2 wird den Angaben zufolge im zweiten Halbjahr 2023 ausgezahlt.

In der ersten Stufe wird eine flächen- und tierbezogene Pauschale (pro Hektar und Großvieheinheiten) vergeben, wo es unterschiedliche Zuschläge gibt. Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent je Kilowattstunde (kWh) ausbezahlt. "Neben der ersten Stufe gibt es eine zweite Stufe, wo es eine verbrauchsabhängige Abgeltung gibt", erläuterte der Sektionschef im Landwirtschaftsministerium, Johannes Fankhauser. Diese basiert auf dem tatsächlichen Stromverbrauch.

Ein mittlerer Ackerbaubetrieb mit 40 Hektar Ackerland bekommt in der ersten Stufe den Angaben zufolge beispielsweise 248 Euro, ein mittlerer Veredelungsbetrieb mit 9.300 Kilowattstunden Stromverbrauch, etwa 60 Hektar Ackerland und 50 Masttieren bekommt gut 966 Euro, "also fast 1.000 Euro", Entlastung.

"Für die große Mehrheit wird der Zuschuss automatisch ausbezahlt", so Totschnig zusammenfassend. Für die erste Stufe seien jene Betriebe antragsberechtigt, "die bereits einen Mehrfachantrag gestellt haben", also im System der Agrarmarkt Austria (AMA) erfasst sind, die die Zahlungen abwickelt. Für den besonders stromintensiven Bereich ist ein separates Antragsmail erforderlich. Der Stromverbrauch der letzten zwei Jahre ist hier nachzuweisen. Viele Betriebe sind - in unterschiedlichem Ausmaß - für beide Stufen zuschussberechtigt. "Erste und zweite Stufe sind ja auch in Kombination möglich", betonte Fankhauser.

Die nunmehr beschlossenen Auszahlungen zur Linderung der Stromkostenbelastung erfolgen zusätzlich zu den bereits bestehenden Unterstützungen wie etwa das 110 Mio. Euro umfassende Versorgungssicherungspaket, das im Dezember ausgezahlt wird, die bereits gewährten 9 Mio. Euro für die Obst- und Gemüseproduktion in Glashäusern, Ausgleichszahlungen für den hohen Agrardieselpreis bzw. Rückvergütungen für die CO2-Bepreisung. Erwähnung fand auch das 28 Mrd. Euro umfassende Anti-Teuerungspaket mit dem bereits ausgezahlten Klimabonus oder der doppelten Familienbeihilfe im August.

(Servicehinweis: Details unter www.landwirtschaft.at)

(APA)