Mehr als 1 Million Menschen haben Anspruch auf Pensionskassen-Pension © APA - Austria Presse Agentur

Die österreichischen Pensionskassen erwirtschafteten im Vorjahr einen Veranlagungsertrag von durchschnittlich 7,54 Prozent, gab der Fachverband am Mittwoch bekannt. Die für die "Abfertigung Neu" zuständigen Vorsorgekassen verzeichneten eine Performance von 4,04 Prozent. Die Branchenvertreter forderten heute erneut die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge wie etwa die Einführung des im Regierungsprogramm angeführten General-Pensionskassenvertrags.

Langfristig betrachtet betrug die Performance der Pensionskassen seit ihrer Gründung 1991 bis 2021 durchschnittlich 5,37 Prozent jährlich. Im Schnitt der vergangenen zehn Jahre in der Niedrigzinsphase waren es 5,06 Prozent pro Jahr, gab Fachverbandsobmann Andreas Zakostelsky vor Journalisten bekannt. Das Pensionskassensystem sei nachhaltig, leistungsfähig und stabil. Die Pensionskassen hätten in der Coronakrise keine Staatshilfe benötigt.

Im Jahr 2020 sei man mehr oder weniger ohne Kürzungen bei den Pensionen durchgekommen. Eine große Rolle habe gespielt, dass in den Jahren davor der "Reservekanister", die Schwankungsrückstellung, aufgebaut worden sei und man mit den Ergebnissen des Jahres 2020 die Pensionen stabil halten konnte. Für 2021 werde man Genaueres im März wissen, bei der Performance von durchschnittlich plus 7,5 Prozent "gehen wir davon aus, dass es bei einem Großteil der Pensionen zu einer Pensionserhöhung kommen wird". Innerhalb der einzelnen Pensionskassen kann es je nach Veranlagungsprofil zu Unterschieden in der Höhe der Performance kommen.

Die Branche fordert puncto Stärkung der Altersvorsorge eine rasche Umsetzung des Regierungsprogramms und damit die Möglichkeit einer Zusatzpension für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Einer der Hebel dafür sei der General-Pensionskassenvertrag zur Ermöglichung einer steuerbegünstigten Übertragung der Abfertigung an eine Pensionskasse. Es solle weiterhin eine Auszahlung des angesammelten Betrags möglich sein, aber das "soll in der Entscheidungsmöglichkeit des Individuums sein. Eigenbeträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten künftig steuerlich absetzbar sein, für Geringverdiener solle es ein Prämienmodell geben. Es gebe viele Möglichkeiten, etwa die Veranlagung in zertifizierte grüne Produkte nach EU-Taxonomie. Aktuell würden rund 20 Prozent Eigenbeiträge leisten. Bei Umsetzung der Forderungen könnte in cirka fünf Jahren die Anzahl der von einem Pensionskassenvertrag Begünstigten verdoppelt werden. Aktuell haben 1 Million Menschen einen Anspruch auf eine Zusatzpension und 3 Millionen keinen.

Seit Jahresbeginn gibt es eine gemeinsame Interessenvertretung von Pensions- und Vorsorgekassen für die betriebliche Altersvorsorge, den Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen in der Wirtschaftskammer. Er besteht aus 8 Pensionskassen und 8 betrieblichen Vorsorgekassen. Der neue Vorsorgeverband repräsentiert - bereinigt um Doppelzählungen - mehr als 4 Millionen Anwartschafts- und Leistungsberechtigte, veranlagt 43,8 Mrd. Euro und ist nach eigenen Angaben der größte private Pensionszahler in Österreich. Die Wertschöpfung wird mit 4 bis 5 Mrd. Euro durch die Pensionskassen und 2 bis 3 Mrd. Euro durch Vorsorgekassen angegeben.

Bei den Pensionskassen haben mehr als 1 Million Berechtigte Anspruch auf eine Firmenpension. Davon waren 128.000 Personen bereits in Pension, an sie wurden 790 Mio. Euro ausbezahlt. Die durchschnittliche Pensionskassenpension lag bei rund 440/445 Euro im Monat. Das verwaltete Vermögen betrug 27,3 Mrd. Euro, das waren um 6,7 Prozent mehr als im Jahr davor. Die Aktienquote in der Veranlagung lag bei 40 Prozent, auf Anleihen 44 Prozent und rund 9 Prozent auf Immobilien. Die Bandbreite der durchschnittlichen Performance zwischen den Pensionskassen sei recht eng, so Zakostelsky.

Die Vorsorgekassen verwalteten ein Vermögen von 16,5 Mrd. Euro (plus 13,9 Prozent). 525.000 Personen nahmen eine Leistung in Anspruch. Die Wirtschaft hat im Vorjahr 1,9 Mrd. Euro in die Vorsorgekassen einbezahlt - im Rahmen der "Abfertigung neu" werden 1,53 Prozent der Bruttolohnsumme monatlich vom Arbeitgeber einbezahlt. Arbeitnehmer können frühestens nach drei Beitragsjahren über das angesparte Geld verfügen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Die Liegedauer sollte künftig grundsätzlich verpflichtend bis zum Pensionsantritt vorgesehen werden, es sollte aber Varianten zur Herausnahme des Geldes geben beispielsweise bei längerer Arbeitslosigkeit, so Zakostelsky.

Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (PEKABE) sieht laut einer Aussendung angesichts unterschiedlich hoher Veranlagungserträge Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Strategien und der von den Pensionskassen getroffenen Veranlagungsentscheidungen. Im Sinne einer fairen und transparenten Berichterstattung sei eine Erläuterung der Hintergründe sicher keine überzogene Forderung, so PEKABE. Massive Unterschiede in der Performance hätten deutliche Auswirkungen auf die Pensionshöhe. "Leider sieht das Pensionskassengesetz keine monetäre Verantwortung der Pensionskassen für die erzielten Ergebnisse vor, alle Auswirkungen treffen ausschließlich die Berechtigten", so PEKABE-Vorsitzender Peter Weller.